Fastnachtsumzug
Sonntag, 06. März 2011 um 14.11 Uhr
in Heppenheim
Das Wetter in Heppenheim wird ...
Anmeldung zur Teilnahme am Heppenheimer Fastnachtsumzug:
Name und Anschrift des Vereins bzw. der Gruppe:
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Telefonisch zu erreichen unter:
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Meldet an:
Wagen Wagenmotto:
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Wie viele teilnehmende Personen: ______
Name des Verantwortlichen bzw. Kontaktperson für den Wagenbau:
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Wo wird der Wagen gebaut:
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Wichtig!
Benötigte Aufstellfläche (Länge) des Wagens: ________m
Der Wagen wird mit eigener Musik / -wiedergabegeräten bestückt
o ja o nein (bitte unbedingt ankreuzen, sehr wichtig)
Fußgruppe
Motto: _________________________________________________________________________
Mit_________ Personen
Wer „Munition“ (Wurfmaterial) benötigt, bitte unbedingt telefonisch bestellen bei:
Heinrich Mai, Tel. 0 62 52 / 41 62 oder Kirsten Köhler, Tel. 0 62 52 / 49 45
Wir beteiligen uns am Verkauf
von „Fastnachtspüppchen“ o ja o nein
Datum: ________________
Unterschrift des Anmelders ______________________________________________
(Teil 2 und 3 habe ich zur Kenntnis erhalten)
2. Teil
Wichtige Info zur Zugteilnahme
Unsere Komiteemitglieder und Ordnungshelfer, sowie die Polizei und Feuerwehr wollen den Umzug zusammen und in Fluss halten.
Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten!
Der Zug wird per Funk durch die Polizei überwacht und gesteuert.
Alkohol
Wir sehen es als Selbstverständlichkeit, dass die Fahrer von Zugfahrzeugen vor und während des Umzuges den Genuss von alkoholischen Getränken zu unterlassen haben.
Bei Zuwiderhandlung zahlt auch keine Versicherung!
Die Fahrer sind für das ordnungsgemäße Führen Ihres Fahrzeuges selbst verantwortlich. Bei groben Verstößen sind die Polizei und Hilfskräfte berechtigt den Wagen aus dem Zug zu nehmen.
Ebenso muss bei den Fußgruppen von den Verantwortlichen darauf geachtet werden, dass die Teilnehmer nicht alkoholisiert teilnehmen!
Des Weiteren ist strengstens darauf zu achten: Während des Umzuges keine alkoholischen Getränke an Jugendliche unter 18 Jahren zu verteilen bzw. auszuschenken!
Personenbeförderung
Personen dürfen erst auf Ihrem Aufstellungsplatz den Wagen besteigen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass, nach gültiger Rechtsprechung, der Personentransport auf den Ladeflächen der Zugwagen bei der An- und Abfahrt, bzw.
zum und vom Umzug untersagt ist. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz.
Der Fahrer ist hierfür verantwortlich!
Schon beim Wagenbau sollte auf folgendes geachtet werden:
Die Wagen müssen so stabil sein, dass sie den Belastungen durch Aufbauten bzw. Personen standhalten und die Personen vor dem Herabfallen geschützt sind.
Höhe - wegen der Unterführung Lorscher Straße: maximal 4,00 Meter
Breite - in der Schunkengasse – engste Stelle -: 2,50 Meter
Brüstungshöhe, so weit Personen auf dem Wagen sind: 0,90 Meter
Die Brüstungen müssen stabil gesichert sein, damit niemand während des Umzuges herunterfallen kann!
Die Kurve beim Drehen in der Vorstadt – Hutzelschweiz – muß voll ausgefahren werden können, - 180° Kurve! -, dementsprechend bei Zugmaschine und Wagen berücksichtigen.
Seitenverkleidung: So weit als möglich runterziehen, wegen Unfallgefahr, dass keine Kinder unter den Wagen kommen können!
Jedoch muss auch in der Hutzelschweiz die Drehung ohne Probleme erfolgen können.
Besonderer Hinweis:
Wichtig!! Die Wagen müssen jeweils seitlich vorne und hinten durch Begleitpersonen abgesichert werden um auf evtl. Gefahren und Hindernisse rechtzeitig den Fahrer aufmerksam machen zu können!!
Bitte achten Sie darauf, egal ob Wagen oder Fußgruppe, dass Sie immer Anschluß an den Vordermann halten, damit der Zug nicht abreißt.
Abstand zwischen den Wagen und Gruppen: mindestens 15 m einhalten!
1. wegen Unfallgefahr
2. wegen der Wirkung der einzelnen Gruppen und Wagen für den Film
3. den Besuchern ist so ein besseres Betrachten und Lesen der Schriften möglich
Bei einem evtl. Defekt am Wagen bitte sofort beiseite bzw. in die nächste Nebenstraße fahren, damit der Zug nicht behindert wird und dadurch ins Stocken gerät.
Sollte der Wagen / Zugmaschine wieder in Ordnung gebracht werden können, kann sich der Teilnehmer da wieder in den Zug einreihen, wo sich die nächste Möglichkeit bietet.
Bonbons, Eis und sonstige Munition weit vom Wagen weg werfen, nicht direkt davor.
Weisen Sie Ihre Mitwirkenden darauf hin, dass die Bonbons, durch das Werfen, genau so hart wie Kieselsteine sind.
Vorsicht: Immer darauf achten, dass festes und gezieltes Werfen auf Personen zu erheblichen Verletzungen führt. Dies ist unbedingt zu vermeiden! Ebenso nicht auf Transparente und Werbeflächen von Geschäften werfen.
Knallkörper, Flaschen, Korken und Unrat dürfen nicht als „Wurfmaterial“ verwendet werden.
Wird dies trotzdem festgestellt, haben die Zugleitung, bzw. Polizei und Ordnungshelfer das Recht, den Wagen auch während des Umzuges aus dem laufenden Zug zu entfernen.
Die Versicherung und wir als Zugkomitee lehnen es ab, für Schäden aufzukommen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstehen!!
z.B. gezieltes Werfen ist Vorsatz, für evtl. auftretende Schäden haftet der Verursacher selbst.
Wichtig
Evtl. Unfälle oder Sachschäden – auch eingeworfene Fensterscheiben – bitte SOFORT – nach dem Umzug beim Zugkomitee melden, damit sie der Versicherung gleich mitgeteilt werden können.
Wir sind nach dem Umzug - noch ca. 90 Minuten - im Gasthaus Kupferkessel - Vereinshaus, Graben 5, anzutreffen, wo wir persönlich evtl. Meldungen entgegen nehmen.
Oder bei Frau Zugmarschall, Mobil-Nr. 0160 99 21 93 13
und 2. Vorsitzender Jean Hafner, Mobil-Nr. 0172 62 41 498
Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden!
Auf längere Darbietungen während des Umzuges bitten wir zu verzichten, da sonst der Zug nicht mehr in Fluss bleibt und auseinanderreißt.
Der Unterzeichner der Anmeldung an der Zugteilnahme – ob Fußgruppe oder Wagen – ist gleichzeitig dazu verpflichtet alle diese Informationen an seinen Verein, Gruppe, Organisation etc. weiter zu geben und zu veranlassen, dass diese auch strengstens eingehalten werden.
Musik auf den Wagen
Hier ist besonders drauf zu achten, dass die Beschallung nicht zu laut aufgedreht, wird, da es bei den letzten Umzügen viele Beschwerden der einzelnen Musikgruppen gab, die durch die andauernde Beschallung mit hoher Lautstärke nicht mehr spielfähig waren.
Bitte auch hier, wie zuhause auf die Nachbarn, auf die Zugteilnehmer Rücksicht nehmen.
Besonders möchte ich anmerken:
All diese „Regeln“ sind keine Willkür vom Komitee oder mir als Frau Zugmarschall, sondern sichern Ihnen - als Zugteilnehmer - die Zuschauer und uns vor bösen Überraschungen und sollen helfen Unfälle zu vermeiden.
Nur dadurch ist es möglich, dass wir auch in diesem Jahr bei unserem Umzug Spaß und Vergnügen haben und noch gerne und lange an diesen Umzug denken können.
Nach dem Umzug laden wir wieder ALLE ein zu unserer
„6. Großen Open-Air Faschingsparty“ mit RADIO HANOMAG
auf unserer Heppenheimer Fastnachtsmeile am Graben
Dem Zug und allen Teilnehmern,
unseren Besuchern und Zuschauern
wünschen wir gutes Gelingen, sonniges Umzugswetter und viel, viel Spaß!
Danke für Eure Mithilfe und Mitgestaltung zum Gelingen unseres
49. Fastnachtsumzuges am 06. März 2011
durch Heppenheims Straßen und Gassen!
Wir grüßen mit „HELAU“
Das Zugkomitee
und
Frau Zugmarschall Barbara I
PS.
Wichtig
Anmeldeschluß ist Montag, der 21. Februar 2011
3. Teil
An alle Zugteilnehmer
Wichtiger Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin,
dass nach
neuester Rechtsprechung
der Personentransport
auf den Ladeflächen
der Zugwagen bei der
An- und Abfahrt
zum und vom Umzug untersagt ist.
Sollten entgegen obigen Hinweis, Personen befördert werden, besteht kein Versicherungsschutz und der Fahrer haftet persönlich im vollem Umfang.
Des Weiteren ist unbedingt darauf zu achten, dass
während des Umzuges keine alkoholischen Getränke
an Jugendliche unter 18 Jahren verteilt werden!
Interessengemeinschaft Heppenheimer
Fastnachtsumzug e.V.
Barbara Schaab
Frau Zugmarschall
Ulrich Knorr Hausverwaltung